Entsprechend der neuen Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 22.02.21 gültigen Fassung möchten wir darauf hinweisen, dass auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Schulgebäuden weiterhin für alle Personen eine Maskenpflicht besteht. Dabei ist zu beachten, dass das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) vorgeschrieben ist, eine sogenannte Alltagsmaske reicht nicht mehr aus. Ausnahmen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nur in den Klassenstufen 5-8 möglich.
Infos zur Maskenpflicht an Schulen
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