Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb

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Aufgrund neuer Vorgaben, welche sich zum einen aus der in der letzten Woche beschlossenen „Bundes-Notbremse“ als auch aus einer geplanten Umstellung des Testverfahrens an Förder- und Grundschulen ergeben, wollen wir Sie über den Unterrichtsbetrieb in den nächsten Wochen informieren. Dabei sind grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden.

Fall A:
Für den Fall, dass die kreisweiten Inzidenzwerte stabil unter dem Wert von 165 liegen, gibt es an den Schulen Wechselunterricht. Aufgrund einer geplanten Umstellung des bisherigen Testverfahrens an den Förder- und Grundschulen (hierüber werden wir Sie noch zeitnah informieren) sind wir gezwungen, unsere bisheriges Wechselmodell anzupassen und einen tageweisen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht einzuführen. Dazu werden alle Lerngruppen in die Teilgruppen A und B geteilt, welche sich tageweise mit Unterricht in der Schule abwechseln. Die Umstellung auf dieses neue Wechselsystem beginnt ab der ersten Mai-Woche und ist für die kommenden vier Unterrichtswochen folgendermaßen geplant:

03.05.
Gruppe A
04.05
Gruppe B
05.05
Gruppe A
06.05.
Gruppe B
07.05
Gruppe A
10.05.
Gruppe B
11.05.
Gruppe A
12.05.
Gruppe B
13.05.
Feiertag
14.05.
bewegl. FT
17.05.
Gruppe A
18.05.
Gruppe B
19.05.
Gruppe A
20.05.
Gruppe B
21.05.
Gruppe A
24.05.
Feiertag
25.05.
Ferientag
26.05.
Gruppe B
27.05.
Gruppe A
28.05.
Gruppe B
Übersicht Präsenztage für die einzelnen Teilgruppen


Die Einteilung in die einzelnen Teilgruppen erfolgt durch die KlassenlehrerInnen und wird durch diese auch an die SchülerInnen und Eltern weiter gegeben.


Fall B:
Für den Fall, dass im Kreis Minden-Lübbecke die Inzidenzwerte an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 165 liegen, sieht das neue Bundesgesetz für die Schulen im Kreis Distanzunterricht für alle SchülerInnen vor. Das bedeutet konkret, dass die SchülerInnen von zu Hause aus lernen und von den KlassenlehrInnen durch Arbeitspakete, Aufgaben in LMS und Videochats inhaltlich versorgt und betreut werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die SchülerInnen der Abschlussklassen, welche zwecks Vorbereitung auf Prüfungen sowie auf den Übergang von Schule zu Beruf weiterhin in Präsenz unterrichtet werden.
Darüber hinaus gibt es für Einzelfälle eine Not-Betreuung, welche schriftlich über das folgende Antragsformular angemeldet werden muss.
Eine Rückkehr zum Wechselunterricht (Fall A) findet erst dann statt, wenn die Inzidenzwerte an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 165 liegen. Der erste Präsenztag ist dann der darauf folgende Montag.

Die konkreten gesetzlichen Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 26.04.2021 können auch noch einmal auf der Seite des Schulministeriums nachlesen.