Das aktualisierte Handlungskonzept Corona des Schulministeriums können Sie hier nachlesen.
Insbesondere von Bedeutung sind die geänderten Regeln zur Rückkehr nach einer Isolierung:
Die Isolierung endet grundsätzlich nach fünf Tagen ab dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Coronaschnelltest), ohne dass es eines abschließenden negativen Testnachweises bedarf (vgl. § 8 Absatz 3 Satz 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Bei der Berechnung der Absonderungsdauer(Isolierungsdauer) zählt der Tag der Durchführung des Tests als Tag
null, das heißt der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.